Unser Konzept

„Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde es vielleicht behalten.
Lass es mich tun, und ich werde es können.“

(Konfuzius)

Die Lebens(t)raumKinder Tagespflege unterliegt und arbeitet nach dem Förderauftrag nach dem Kindertagesstätten Gesetz (KiTaG). Nach § 4 Abschnitt 2 sollen Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege insbesondere diejenigen Fähigkeiten entsprechend dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand unterstützen und weiterzuentwickeln,

… die die Kinder im täglichen Leben benötigen,

… mit denen die Kinder ihre Erfahrungen verarbeiten und Selbständigkeit gewinnen können und

… die die Kinder im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen.

Die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit soll fördert werden, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Wie wir dies in unserer täglichen Arbeit mit den Kindern hier bei uns in der Lebens(t)raumKinder Tagespflege umsetzen, haben wir in unserem Konzept ausformuliert in dem die Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein für „Frühkindliche Förderung“ eingeflossen sind.

Leitlinien zum Bildungsauftrag des Landes Schleswig-Holstein

Durch die Beitragsdeckelung im Rahmen der “Kita-Reform 2020” des Landes Schleswig-Holstein liegt der maximale Elternbeitrag für einen 34,0 Stundenplatz (Stand: 01.10.2022) der einem Vollzeitplatz bei uns entspricht pro Woche im U3-Bereich bei  197,20 Euro. Der Stundenfaktor beträgt 5,80 Euro.

Sie können unser Konzept sehr gerne unverbindlich als PDF-Datei  per E-Mail (info@lebenstraumkinder.de) oder über unser Kontakt-Formular anfordern. Für weitere Fragen und Erläuterungen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch oder persönlich zur Verfügung.

Hinweis:

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Wir arbeiten aus versicherungstechnischen Gründen ausschließlich mit dem Jugendamt des Kreises Schleswig-Flensburg, Fachdienst Jugend und Familie zusammen.  Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Ermässigung des Elternbeitrages für die Kindertagespflege gem. § 23 SGB VIII zu stellen. Das hierfür notwendige Antrags-Formular halten wir vorrätig und stellen Ihnen diese Dokumente sehr gerne zur Verfügung (PDF-Datei). Sie können die Formulare aber auch direkt auf der Webseite des Kreises Schleswig-Flensburg herunterladen.

Vorgenanntes die Förderung betreffend, gilt insbesondere für Eltern mit einem individuellen Rechtsanspruch. Hierzu zählen beispielsweise Eltern oder Elternteile, die…

… allein erziehend und berufstätig oder in Ausbildung sind.

… wo die Familie in besonderen sozialen Schwierigkeiten ist.

… berufstätig  oder in Ausbildung sind.

… ein Pflegefall in der Familie ist.

+++ WICHTIGER FÖRDER-HINWEIS +++

Durch die Beitragsdeckelung im Rahmen der “Kita-Reform 2020” des Landes Schleswig-Holstein liegt der maximale Eltern-Beitrag für einen 25 Stundenplatz (Stand: 01.01.2022) pro Woche im U3-Bereich ab 01.08.2020 bei 145,00 Euro und für einen 34,0 Stundenplatz (lt. unserer Öffnungszeit) pro Woche bei  197,20 Euro. Zur Berechnung eines anderen Betreuungsstundenumfanges gilt: Wochenbetreuungsstunden x 5,80 Euro.

Weitere Informationen zum Thema Kindertagespflege gibt es hier: